Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Sterbe- & Trauerbegleitung
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote im Bereich der Trauerbegleitung, die zwischen der Trauerbegleiterin (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Klient“) abgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Buchung einer Sterbe- und/oder Trauerbegleitung sowie durch die Annahme des Angebots durch den Klienten zustande.
3. Leistungen Der Anbieter bietet individuelle Sterbe- und/oder Trauerbegleitung an, die auf die Bedürfnisse des Klienten abgestimmt ist. Die genauen Inhalte und Dauer der Begleitung werden im Vorfeld vereinbart.
4. Termine und Absagen
Termine sind verbindlich. Bei Verhinderung seitens des Klienten ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallgebühr erhoben werden.
5. Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Honorare werden im Voraus vereinbart und sind nach jeder Sitzung fällig. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, Twint oder bar.
6. Vertraulichkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Sterbe- und/oder Trauerbegleitung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
7. Haftung
Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für persönliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Sterbe- und/oder Trauerbegleitung entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Klienten.
9. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Bereits gezahlte Honorare werden im Falle einer Kündigung nicht erstattet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB seitens des Anbieters sind möglich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der schweizerischen Gesetzgebung.